Straße der Jugend 33
D-03050 Cottbus
Mobil: 0173/9738850
Telefon: 0355/29021741
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0173 973 88 50
Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.
Geboren bin ich 1964. Ich studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin. Mein Referendariat leistete ich bei dem Landgericht Cottbus ab.
Seit 1997 bin ich Rechtsanwalt, zunächst in einer lebhaften Allgemeinkanzlei in Herzberg/Elster, danach in einer Strafrechtskanzlei in Dresden. 2005 kam ich nach Cottbus und arbeitete hier bis 2012 als Rechtsanwalt in dem auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisierten Anwaltsbüro Dittberner Rechtsanwälte.
Seit dem Beginn meiner beruflichen Tätigkeit als Anwalt verteidige ich in Straf- und Bußgeldsachen.
Von 2003 bis zu meinem Umzug nach Cottbus war ich ausschließlich als Strafverteidiger tätig.
Seit 2005 befasse ich mich - neben der Regulierung von Verkehrsunfällen - hauptsächlich mit der Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen.
Seit 2000 bin ich Fachanwalt für Strafrecht. Ich war damit einer der ersten Fachanwälte für Strafrecht im Land Brandenburg.
"Am Tag nach dem Auftakt im Münchener NSU-Prozess muss der Cottbuser Anwalt Olaf Klemke seine Kanzlei von Glasscherben befreien. Unbekannte hatten dem Strafverteidiger für einen der fünf Hauptangeklagten in der Nacht zu Montag Steine durchs Fenster geworfen und die Hausfassade beschmiert."
Ich bin als Ihr Verteidiger in Strafverfahren ihr einseitiger, streng parteilicher Beistand und Interessenvertreter.
Ich trete – mal diplomatisch, mal kämpferisch – dafür ein, dass die Behörden und Gerichte die Ihnen vom Grundgesetz und von der Strafprozessordnung gewährten Rechte peinlichst genau einhalten.
Damit verhindere ich einen „kurzen Prozess“ und helfe Ihnen dabei, ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu bekommen. Ich bin damit die verfahrensrechtliche Gegenmacht zum Staat, der das Verfahren gegen Sie betreibt.
Zusammen mit meinem Dresdner Berufskollegen Hansjörg Elbs verfasste ich das im C.F.Müller Verlag veröffentlichte Fachbuch „Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“, 2. Auflage 2010 (Link), das voraussichtlich im Herbst 2012 in dritter Auflage erscheinen wird. Mit freundlicher Genehmigung des C.F.Müller Verlages (Link) nachfolgende Leseprobe.
426 Die Frage, ob sich der Mandant schweigend oder redend verteidigen soll, ist in jedem Verfahren die wichtigste, weil Weichen stellende, aber zugleich die schwierigste Entscheidung der Verteidigung. Sie sollte niemals aus dem Bauch heraus, sondern allein aufgrund rationaler Kriterien erfolgen. (...)