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D-03050 Cottbus

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Mobil: 0173/9738850
Telefon: 0355/29021741

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24H NOTFALL-RUFNUMMER

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0173 973 88 50

Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.

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VERKEHRSUNFALLREGULIERUNG

Das erhöhte Verkehrsaufkommen geht mit größeren Unfallzahlen einher. In diesem Rechtsbereich verhelfe ich Ihnen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung zu Ihrem Recht. Ich versuche in allen Fällen, eine schnelle, unbürokratische Regulierung Ihrer Vermögensschäden und Schmerzensgeldansprüche zu erreichen.

Ist Ihr Fahrzeug beschädigt, fordere ich entweder die Reparaturkosten oder – in Fällen des sogenannten „wirtschaftlichen Totalschadens“ – den Geldbetrag ein, der für die Wiederbeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges erforderlich ist. Haben Sie die Zeit bis zum Abschluss der Reparatur bzw. dem Kauf eines Ersatzfahrzeuges mit einem Mietwagen überbrückt, mache ich die Mietwagenkosten geltend. Haben Sie keinen Ersatzwagen angemietet fordere ich die sogenannte „Nutzungsausfallentschädigung“ ein. Den Ersatz der Kosten für den Schadensgutachter verliere ich ebenfalls nicht aus den Augen. Auch die Kosten für die Finanzierung des Ersatzfahrzeuges sowie für die Ummeldung bei der Zulassungsbehörde zählen zu den zu erstattenden Schäden.

Sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein, mache ich neben einem angemessenen Schmerzensgeld auch einen etwaigen Schaden wegen Verdienstausfalls geltend. Scheitern die Bemühungen, Ihre Schadensersatzansprüche außergerichtlich zu regulieren, setze ich Ihr Recht vor Gericht durch.

VERWANDTE THEMEN

STRAFVERTEIDIGUNG

Ich bin als Ihr Verteidiger in Strafverfahren ihr einseitiger, streng parteilicher Beistand und Interessenvertreter.
Ich trete – mal diplomatisch, mal kämpferisch – dafür ein, dass die Behörden und Gerichte die Ihnen vom Grundgesetz und von der Strafprozessordnung gewährten Rechte peinlichst genau einhalten.

Damit verhindere ich einen „kurzen Prozess“ und helfe Ihnen dabei, ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu bekommen. Ich bin damit die verfahrensrechtliche Gegenmacht zum Staat, der das Verfahren gegen Sie betreibt.

ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFAHREN

Die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dient immer seltener der Verkehrssicherheit als vielmehr dazu, leere Kassen zu füllen. Ich helfe Ihnen, dieser Geldschneiderei juristisch Paroli zu bieten.

Hierzu nutze ich nicht nur die zahlreichen Fallstricke des Verfahrensrechts, in denen sich die Behörden verfangen können. Meine Verteidigung ist vielmehr fachübergreifend. In geeigneten Fällen arbeite ich eng mit technischen Sachverständigen zusammen, um beispielweise bei einer Geschwindigkeitsmessung Messfehler nachzuweisen (...)