Straße der Jugend 33
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Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.
Die Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten dient immer seltener der Verkehrssicherheit als vielmehr dazu, leere Kassen zu füllen. Ich helfe Ihnen, dieser Geldschneiderei juristisch Paroli zu bieten.
Hierzu nutze ich nicht nur die zahlreichen Fallstricke des Verfahrensrechts, in denen sich die Behörden verfangen können. Meine Verteidigung ist vielmehr fachübergreifend. In geeigneten Fällen arbeite ich eng mit technischen Sachverständigen zusammen, um beispielweise bei einer Geschwindigkeitsmessung Messfehler nachzuweisen oder generelle Zweifel an der Messmethode geltend zu machen. Erscheint eine Identifizierung anhand eines Messfotos zweifelhaft wende ich mich an einen humanbiologischen Sachverständigen. Ist eine Verurteilung unvermeidlich, setze ich alles daran, Ihnen wenigstens ein – oft existenzbedrohendes – Fahrverbot zu ersparen.
Im Rahmen Ihrer Verteidigung im Bußgeldverfahren berate ich Sie auch hinsichtlich der verwaltungsrechtlichen Folgen einer Verurteilung, indem ich Sie über den Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderdatei (Verkehrszentralregister) und über Folgemaßnahmen der Führerscheinstelle aufkläre und mögliche Gegenstrategien entwickle.
Für den Fall einer unrechtmäßigen oder zu harten Verurteilung verteidige ich Sie im sogenannten Rechtsbeschwerdeverfahren und setze alles daran, eine Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht zu erreichen.
Ich bin als Ihr Verteidiger in Strafverfahren ihr einseitiger, streng parteilicher Beistand und Interessenvertreter.
Ich trete – mal diplomatisch, mal kämpferisch – dafür ein, dass die Behörden und Gerichte die Ihnen vom Grundgesetz und von der Strafprozessordnung gewährten Rechte peinlichst genau einhalten.
Damit verhindere ich einen „kurzen Prozess“ und helfe Ihnen dabei, ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu bekommen. Ich bin damit die verfahrensrechtliche Gegenmacht zum Staat, der das Verfahren gegen Sie betreibt.
Das erhöhte Verkehrsaufkommen geht mit größeren Unfallzahlen einher. In diesem Rechtsbereich verhelfe ich Ihnen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung zu Ihrem Recht. Ich versuche in allen Fällen, eine schnelle, unbürokratische Regulierung Ihrer Vermögensschäden und Schmerzensgeldansprüche zu erreichen.
Ist Ihr Fahrzeug beschädigt, fordere ich entweder die Reparaturkosten oder – in Fällen des sogenannten „wirtschaftlichen Totalschadens“ – den Geldbetrag ein, der für die Wiederbeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges erforderlich ist.