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24H NOTFALL-RUFNUMMER

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0173 973 88 50

Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.

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Die hier erhobenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.

VOLLMACHTEN

Die nachfolgende Vollmachten bzw. die Entbindungserklärung können Sie gern herunterladen, ausdrucken und mir unterzeichnet per Fax, Briefpost oder per E-Mail übersenden.

STRAFPROZESSVOLLMACHT

Ich benötige die Vollmacht, um mich gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht als Ihr Verteidiger legitimieren zu können. So erhalte ich zügig Akteneinsicht und kann mit Ihnen die Beweislage fundiert erörtern.

Link zur Datei als .pdf zum Herunterladen und Ausdrucken, ca. 219 KB

ERKLÄRUNG ÜBER DIE ENTBINDUNG VON DER ANWALTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT

Zu meinen Berufspflichten gehört auch die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht. Ich benötige deshalb Ihre Erklärung über die Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht, um zum einen verteidigungsrelevante Informationen durch die Befragung potentieller Zeugen sowie von Sachverständigen einzuholen und zum anderen, um die Sach- und Rechtslage mit den Verteidigern etwaiger Mitbeschuldigter erörtern und mit ihnen eine gemeinsame Verteidigungsstrategie planen zu können.

Link zur Datei als .pdf zum Herunterladen und Ausdrucken, ca. 209 KB

VOLLMACHT

Diese Vollmacht benötige ich, um ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung geltend machen zu können. Die Versicherungen bestehen auf der Vorlage einer schriftlichen Vertretungsvollmacht.

Link zur Datei als .pdf zum Herunterladen und Ausdrucken, ca. 218 KB

VERWANDTE THEMEN

IHR FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Geboren bin ich 1964. Ich studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin. Mein Referendariat leistete ich bei dem Landgericht Cottbus ab.

Seit 1997 bin ich Rechtsanwalt, zunächst in einer lebhaften Allgemeinkanzlei in Herzberg/Elster, danach in einer Strafrechtskanzlei in Dresden.

2005 kam ich nach Cottbus und arbeitete hier bis 2012 als Rechtsanwalt in dem auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisierten Anwaltsbüro Dittberner Rechtsanwälte.

PUBLIKATIONEN

Zusammen mit meinem Dresdner Berufskollegen Hansjörg Elbs verfasste ich das im C.F.Müller Verlag veröffentlichte Fachbuch „Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“, 2. Auflage 2010 (Link), das voraussichtlich im Herbst 2012 in dritter Auflage erscheinen wird. Mit freundlicher Genehmigung des C.F.Müller Verlages (Link) nachfolgende Leseprobe.

426 Die Frage, ob sich der Mandant schweigend oder redend verteidigen soll, ist in jedem Verfahren die wichtigste, weil Weichen stellende, aber zugleich die schwierigste Entscheidung der Verteidigung. Sie sollte niemals aus dem Bauch heraus, sondern allein aufgrund rationaler Kriterien erfolgen. (...)