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Straße der Jugend 33
D-03050 Cottbus

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Mobil: 0173/9738850
Telefon: 0355/29021741

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24H NOTFALL-RUFNUMMER

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0173 973 88 50

Sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden, stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter dieser Nummer zur Verfügung.

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Die hier erhobenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
  • Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
    Man muss auch mit der Justiz rechnen
    (Dieter Hildebrandt)

STRAFVERTEIDIGUNG

Ich bin als Ihr Verteidiger in Strafverfahren ihr einseitiger, streng parteilicher Beistand und Interessenvertreter. Ich trete – mal diplomatisch, mal kämpferisch – dafür ein, dass die Behörden und Gerichte die Ihnen vom Grundgesetz und von der Strafprozessordnung gewährten Rechte peinlichst genau einhalten. Damit verhindere ich einen „kurzen Prozess“ und helfe Ihnen dabei, ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu bekommen. Ich bin damit die verfahrensrechtliche Gegenmacht zum Staat, der das Verfahren gegen Sie betreibt.

Kompromisslos stehe ich Ihnen zur Seite, sollten Sie verhaftet oder Ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht werden. In einem solchen Notfall stehe ich Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der
Notfall-Rufnummer 0173 9738850 zur Verfügung. Ich werde Ihnen dann so schnell wie möglich zu Hilfe kommen. Ich leiste Ihnen nicht nur vor Ort Beistand, sondern ergreife sofort alle aussichtsreichen Rechtsmittel.

IHRE RECHTE ALS BESCHULDIGTER IM STRAFVERFAHREN

Sie haben das Recht, nicht zur Sache auszusagen. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bis Ihr Verteidiger Akteneinsicht genommen und den Akteninhalt mit ihnen erörtert hat. Sie laufen ansonsten Gefahr, sich durch vorschnelle und unbedachte Aussagen um Kopf und Kragen zu reden.
Dies gilt auch und erst recht für zu Unrecht Beschuldigte!

Darüber hinaus haben Sie das Recht, jede aktive Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhalts zu verweigern. Sie haben das schließlich das Recht, sich jederzeit, auch schon vor Ihrer Vernehmung, mit Ihrem Verteidiger zu besprechen.

LEITFADEN FÜR DEN ABLAUF DES STRAFVERFAHRENS

DAS ERMITTLUNGSVERFAHREN

Sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige, einen Strafantrag oder durch eigene Feststellungen von einer möglichen Straftat erfahren haben, leiten sie ein Ermittlungsverfahren ein. Im Ermittlungsverfahren klären sie auf, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde, wer der Tatverdächtige ist und ob genügend Beweise existieren, ihm die Tat nachzuweisen. Hierzu vernehmen Polizei und Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, Zeugen und Sachverständige.

Beweisgegenstände werden durch Durchsuchungen und Beschlagnahmen gesichert. Besteht der Verdacht sogenannter „Katalogtaten“ (schwere Straftaten wie Rauschgifthandel, Mord usw.) werden Telefongespräche abgehört und aufgezeichnet.
Bei einem dringenden Tatverdacht und gleichzeitigem Vorliegen eines sogenannten Haftgrundes (Flucht, Flucht- und Verdunkelungsgefahr) wird der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist lediglich unterstützend tätig.